Erben: "Bin erleichtert, dass nun endgültig Klarheit herrscht.“

Veröffentlicht in Kommunalpolitik

Erleichtert hat sich der SPD- Kreisvorsitzende Rüdiger Erben über die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zur Gemeindegebietsreform in Sachsen- Anhalt gezeigt.


Vor dem Gericht war die Entsendung von Vertretern eingemeindeter Gemeinden in den Stadtrat der aufnehmenden Stadt angegriffen worden. Diese Beschwerde wurde heute von den Verfassungsrichtern abgewiesen. Damit bleibt es dabei, dass die Ortschaftsräte von Langendorf, Markwerben und Uichteritz Vertreter in den Weißenfelser Stadtrat mit vollem Stimmrecht entsenden dürfen.

Erben: „Gerade die Gemeinden, die freiwillig den Weg zu Weißenfels gefunden haben, durften nicht dafür bestraft werden. Deshalb war es wichtig, dass die Entsendung der Vertreter aus den drei Ortsteilen vor dem Verfassungsgericht Bestand hat.“
 

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