Neues Rettungsdienstgesetz wird Hilfsorganisationen in Sachsen-Anhalt stärken

Veröffentlicht am 06.05.2012 in Landespolitik

Im Rahmen des Weltrotkreuztages am 8. Mai veranstalten die DRK-Wasserwachten und die DRK-Bereitschaften heute in Naumburg ihre Landeswettbewerbe. Auch der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben war vor Ort, um sich von der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der sachsen-anhaltischen Rettungsdienste zu überzeugen. ?Was ich gesehen habe, war sehr überzeugend?, war Erben sichtlich beeindruckt.

Der Innenexperte nutzte die Gelegenheit, sich mit den Praktikern über die bevorstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt auszutauschen. "Die positive Resonanz bestärkt mich darin, von unseren Vorschlägen nicht abzuweichen", erklärte Erben. Die SPD hatte wesentliche Punkte im neuen Rettungsdienstgesetz vorgeschlagen.

  • Dazu gehören die Stärkung der Hilfsorganisationen bei der Beauftragung mit dem Rettungsdienst durch ein sog. Konzessionsmodell. Damit kann der Landkreis bei der Auswahl berücksichtigen, dass diese sich ehrenamtlich im Katastrophenschutz engagieren.
  • Die Krankenhäuser werden wieder verstärkt für die Gestellung von Notärzten in die Pflicht genommen.
  • Berg- und Wasserrettung werden wieder gesetzliche Pflichtaufgaben der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte.


"Hier ist man sich einig, dass das die richtigen Weichenstellungen für den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt sind", berichtete Rüdiger Erben aus Naumburg. „Die Rettungsdienstleistungen können nicht einfach den Gesetzes des Marktes unterworfen werden. Sie sind eine wichtige Säule für die Hilfe in Unfall- oder Katastrophensituationen." Das neue Gesetz stärkt daher die Hilfsorganisationen. "Sie leisten gemeinsam mit Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen mit unseren Ehrenamtlern einen wichtigen Beitrag zum Katastrophenschutz", so Erben. "Hier kommt es vor allem anderen darauf an, dass die eingespielten Abläufe funktionieren. Nur so können Menschenleben gerettet werden."

Hintergrund:

Eine Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Wasser- und Bergrettungsdienste ist jedoch weder im Brand- noch im Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verankert. Vielmehr hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition Anfang 2006 die Rolle von Wasser- und Bergrettung im Landes-Rettungsdienstgesetz ausdrücklich aus dem gesetzlichen Auftrag herausgenommen. Das hat zu erheblichen Schwierigkeiten in diesem Bereich geführt. Die Krankenkassen haben sich weitgehend aus der Finanzierung zurückgezogen.

Die Koalitionspartner haben sich auf Grundlage einer Forderung der SPD darauf verständigt, das Rettungsdienstgesetz schnell zu novellieren. In den Koalitionsverhandlungen ist daher vereinbart worden, der Wasser- und Bergrettung wieder einen gesetzlichen Auftrag zu geben. Es wird künftig pflichtige Aufgabe der Kommunen sein, eine Wasser- und ggf. Bergrettung vorzuhalten.

 

 

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