Kinderförderungsgesetz

Veröffentlicht am 11.06.2016 in Landespolitik

Koalition bringt heute erhöhte Zuweisungen für die Kinderbetreuung auf dem Weg

In der heutigen Landtagssitzung haben die Koalitionsfraktionen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach die Kommunen rückwirkend zum 01.01.2016 durch eine deutliche Erhöhung der Platzpauschalen entlastet werden. Damit werden den Kommunen für die Kinderbetreuung weitere 21 Mio.€ zusätzlich zufließen.

Die Koalition löst damit eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag ein. Die Kommunen im Burgenlandkreis werden hierdurch um folgende Beträge rückwirkend zum 01.01.2016 entlastet:

Verbandsgemeinde An der Finne

127.428 €,

Verbandsgemeinde Unstruttal

161.828 €

Verbandsgemeinde Wethautal

95.240 €

Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst

104.317 €

Stadt Naumburg

459.260 €

Stadt Weißenfels

488.970 €

Stadt Zeitz

276.634 €

Gemeinde Elsteraue

80.873 €

Stadt Hohenmölsen

100.018 €

Stadt Lützen

106.508 €

Stadt Teuchern

93.722 €

Nach Auffassung des Weißenfelser Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben zeigt dies, welch hohe Priorität die Entlastung der Eltern bei den Elternbeiträgen für die Koalition hat.

Erben: „Wir lösen damit eine zentrales Versprechen an Kommunen und Eltern ein, weil wir  drastische Erhöhungen der Elternbeiträge verhindern wollen. Wir werden sicherstellen, dass die Kinderbetreuung für die Eltern bezahlbar bleibt. Deshalb gilt meine herzliche Bitte den Gemeinden im Burgenlandkreis, jetzt nicht überhastet die Elternbeiträge zu erhöhen, sondern zunächst die rückwirkenden Entlastungen durch das Landesgeld abzuwarten.“

 

Volksbote

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