Absicherung der Leistungsgewährung durch den neune Eigenbetrieb des Burgenlandkreises muss gegeben sein

Veröffentlicht am 19.05.2011 in Kreistagsfraktion

Durch den Übergang des Jobcenters in die alleinige Zuständigkeit des
Burgenlandkreises ist die Kreisverwaltung, der Kreistag und im Besonderen der Landrat als oberster Dienstherr für die ordentliche Zahlung der sozialen Leistungen verantwortlich.

Durch den Übergang des Jobcenters in die alleinige Zuständigkeit des
Burgenlandkreises ist die Kreisverwaltung, der Kreistag und im Besonderen der Landrat als oberster Dienstherr für die ordentliche Zahlung der sozialen Leistungen verantwortlich. Damit zum 01. Januar 2012 auch die Gelder gezahlten werden können soll der neue Eigenbetrieb seine Arbeit zum 01. Juli 2011 aufnehmen. Doch bis heute gibt es nur unzureichende Informationen bezüglich der genauen Umsetzung des Konzeptes, dem Aufbau der Verwaltung, der künftigen Ausstattung und den Räumlichkeiten. Alle diese Dinge sind jedoch von entscheidender Bedeutung, dass zu Beginn 2012 auch alle Leistungen ohne Verzögerung gezahlt werden können. Für uns als Kreistagsfraktion der SPD und des Behindertenverbandes ist klar, dass es auf keinem Fall zu einer Verzögerung in der Leistungsgewährung kommen kann. Der Landrat ist
hier besonders gefordert schnell und effektiv die nötigen Schritte in die
Wege zu leiten, dass der Eigenbetrieb ein Erfolg wird. Deshalb haben wir im Kreistag am 16. Mai beantragt das Thema auf die nächste Sitzung des
Kreisausschusses zu setzen. Hier sollen alle wichtigen Punkte erörtert werden, die im Zusammenhang mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und der Betreuung der Bürger stehen.

 

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