Umfrage zum Verbrennen von Gartenabfällen im Burgenlandkreis
Wann und wo Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, ist in der Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis (VerBrVO BLK) geregelt. Über den Inhalt der VerBrVO BLK entscheidet allein der Landrat. Er ist dabei weder an Beschlüsse von Gemeinderäten gebunden, noch benötigt er eine Zustimmung des Kreistages zu der Verordnung.
Während im früheren Landkreis Weißenfels das Verbrennen im gesamten Landkreis im Oktober und März erlaubt war, existiert im heutigen Burgenlandkreis ein Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen für Gemeinden und sogar einzelne Ortschaften.
Nun erwägt Landrat Ulrich (CDU) jedoch ein generelles Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen im gesamten Burgenlandkreis.
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